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Wer in diesem Jahr noch in Investmentfonds investiert, spart künftig Steuern!
Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen bleiben auf Dauer steuerfrei, wenn die Anteile
vor dem 1. Januar 2009 erworben und länger als ein Jahr gehalten werden.
Die wichtigsten Änderungen für Investmentfonds im Überblick:
Altfall-Regelung für Investmentfonds bei Kauf bis zum 31.12.2008
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Neue Regelung für Investmentfonds bei Kauf ab dem 01.01.2009
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Veräußerungsgewinne, die innerhalb der Spekulationsfrist von 12 Monaten realisiert werden, sind mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern, Aktienfonds zur Hälfte. Veräußerungsgewinne, die nach 12 Monaten realisiert werden, sind steuerfrei. |
Veräußerungsgewinne sind mit 25% Steuersatz zzgl. 5,5% Soli, zzgl. Kist. zu versteuern, unabhängig von der Haltedauer. Vor dem 31.12.2008 erworbene Anteile bleiben steuerfrei nach einjähriger Spekulationsfrist. |
Veräußerungsverluste, die innerhalb der Spekulationsfrist von 12 Monaten realisiert werden, können mit anderen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen verrechnet werden wie z.B. aus Aktien, Immobilien und Investmentfonds. Veräußerungsverluste aus Aktienfonds können nur zur Hälfte verrechnet werden. |
Realisierte Veräußerungsverluste, können mit Kursgewinnen aus anderen Aktien, Immobilien, Investmentfonds, Anleihen und Zertifikaten sowie mit Dividenden und Zinseinnahmen verrechnet werden. Realisierte Veräußerungsverluste aus Aktien hingegen, können nur mit Kursgewinnen aus anderen Aktien verrechnet werden. |
Ausgeschüttete und thesaurierte Dividenden werden nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Ausgeschüttete und thesaurierte Zinsen werden mit dem individuellen persönlichen Steuersatz versteuert. Ausgeschüttete und thesaurierte Kursgewinne bleiben steuerfrei. |
Bei ausschüttungsgleichen Erträgen des Fonds aus Zinsen und Dividenden fallen 25% Abgeltungsteuer zzgl. 5,5% Soli, zzgl. Kist. an, sowohl bei ausschüttenden als auch bei thesaurierenden Fonds. Kursgewinne innerhalb des Fonds werden nur bei der Ausschüttung besteuert. |
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